Radweghistorie
In der Radweghistorie soll aufgelistet werden, welche Vorgeschichte der Lahntalradweg, vor allem im Bereich Laurenburg - Geilnau, im Laufe der letzten 30 Jahre genommen hat. Wer noch Informationen, Berichte, Bilder und "andere sachdienliche Hinweise" dazu hat, schickt alles bitte an pro.lahntalradweg@googlemail.com. Danke!
Am 19.04.2011 haben wir eine gute Zusammenfassung der Ereignisse erhalten. Vielen Dank an alle Mitwirkenden!!!
Chronologie des Lahntalradweg im Bereich Geilnau bis Laurenburg (Gabelstein)
- Erste Planungsabsichten für diesen Abschnitt werden bereits zu Beginn der 80er-Jahre gehegt.
- Mit Datum vom 12. Juni 1981 wurde die „Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Gabelstein-Hölloch“ erlassen.
- Für den Streckenabschnitt stellen sich im wesentlichen zwei problematische Wegteilstücke heraus.
- Die Verbindung von der Schleuse Scheidt bis zum Naturschutzgebiet (NSG) Gabelstein-Hölloch.
- Die Wegeführung im Bereich des eigentlichen NSG.
- Es folgen jahrelange Diskussionen und eine Variantenuntersuchung durch das Büro Sporbeck. Möglichkeiten zur Wegeführung durch das NSG scheinen wegen des Wanderfalken nicht gegeben zu sein.
- Der Kreisausschuss Rhein-Lahn beschließt am 26.02.96 einstimmig die Wegeführung im Abschnitt Geilnau bis Laurenburg zunächst nicht weiter zu verfolgen.
- Im Jahr 1999 lebt die Diskussion wieder auf. In einem Gespräch vom 29.10.99 bei der KV teilt das MWVLW mit, eine Machbarkeitsstudie für den Wegeabschnitt erstellen zu wollen.
- Am 25.06.2001 wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie im kleinen Sitzungssaal der Kreisverwaltung der Öffentlichkeit vorgestellt
- Es folgt am 27.07.01 ein persönliches Gespräch zwischen Herrn LR Schmidt und der OG Scheidt.
- Am 13.08.2001 beschließt KA die Talvariante 1 b (mit zwei Brückenquerungen über die Lahn zu favorisieren und erteilt den Planungsauftrag an das Straßen- und Verkehrsamt Diez.
- In der Sitzung vom 20.09.01 beschließt der OG-Rat Scheidt folgendes: Die Gemeinde befürwortet die Variante „unmittelbar an der Lahn entlang“, sollte dies aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, so befürwortet der Gemeinderat die Variante 3 über die Höhe.
- Der KA bekräftigt am 22.10.2001, unter Kenntnis des v.g. Ratsbeschlusses der OG Scheidt, nochmals seine Beschlussfassung vom 13.08.2001 zur Variante 1 b.
- Im Jahr 2002 steht die Frage der Baurechtsbeschaffung (Planfeststellungsverfahren nach welcher Rechtsnorm?) im Vordergrund. Am 18.09.2002 findet diesbezüglich eine Gesprächsrunde beim MVLW statt.
- Am 07.10.2003 erfolgt eine schriftliche Anfrage der KV an das MWLV zum Sachstand der Planung.
- Mit Schreiben vom 15.10.2003 gibt MWLV Hinweis auf Klärungsbedarf um der KV Antwort geben zu können.
- MWLV teilt Sachstand im Schreiben vom 22.12.2003 mit. Demnach soll der Planentwurf vom LSV vorgestellt und mit den Beteiligten abgestimmt werden.
- Mit Schreiben der KV vom 02.02.04 werden die betroffenen Kommunen und die Fachstellen Wasserwirtschaft und Landespflege zur Planvorstellung durch das LSV Diez am 23.03.04 nach Laurenburg eingeladen.
- Beim v.g. Gespräch wird den Beteiligten eingehend dargelegt, dass nur die Variante 1b eine genehmigungsfähige „Tal-Route“ darstellt.
- Am 04.11.2004 stellt Herr LR Kern nochmals gemeinsam mit dem LSV Diez die Planungsergebnisse dem neuen OG-Rat Scheidt vor und bittet um ein Votum für die Variante 1b.
- Grundsatzbeschluß der OG Scheidt zur Variante 1b wurde in Sitzung am 19.05.05 gefasst.
- Anschließend wurden die Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erarbeitet. Wegen der besonderen landespflegerischen Problematik wurde diesbezüglich längere Zeit benötigt.
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist mit Schreiben des LBM RLP vom 12.02.2007 erfolgt. Das Beteiligungsverfahren endet am 18.04.2007.
- Am 27.08.07 erfolgt Info an KA, dass im Planfeststellungsverfahren erhebliche naturschutzrechtliche Bedenken vorgetragen wurden und derzeit die Abarbeitung der Einsprüche zur Vorbereitung des Erörterungstermins erfolgt.
- Am 24.09.07 trägt der LBM Diez im KA vor, dass zur Abarbeitung der Einsprüche eine genauere Brückenplanungskonzeption zu erstellen ist. Der KA beschließt daher die Variante der Deckbrücke und alternativ die Variante der Trogbrücke zu favorisieren. Die Baukosten des Radweges werden im KA nun auf ca. 4,5 Mio € beziffert.
- Über die im Planfeststellungsverfahren vorgebrachten Einwendungen der Behörden und privaten Personen wird am 27.05.08 ein Erörterungstermin durchgeführt. Es zeigt sich dabei, daß vor allem die Naturschutzverbände (BUND/GNOR) die Absicht haben den späteren Planfeststellungsbeschluß zu beklagen. Anläßlich der Einwendungen und zwischenzeitlich geänderter EU-Vorgaben zum Naturschutz wird die weitere Überarbeitung der Unterlagen erforderlich.
- Auf mehrfaches Nachfragen beim LBM RLP in Koblenz konnte bisher noch kein Termin zum Abschluß der Planfeststellungsverfahrens benannt werden.
- Am 22.12.2009 erging der Planfeststellungsbeschluss durch den LBM
- Am 26.02.2010 hat der BUND dagegen Klage vor dem VG Koblenz erhoben
- Die mündliche Verhandlung fand am 23.08.2010 statt.
- Vom gleichen Tag datiert das Urteil des VG; Tenor: Der Planfeststellungsbeschluss wird aufgehoben; die Berufung wird zugelassen
- Der LBM legt am 27.09.2010 Berufung ein
- Mit Beschluss des OVG Koblenz vom 20.01.2011 wurde der Rhein-Lahn-Kreis beigeladen.
- Die mündliche Verhandlung vor dem OVG Koblenz ist für den 07.04.2011 terminiert
- Das OVG Koblenz hat mit Urteil vom 7. April 2011 die Berufung zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das OVG hat sich damit der Meinung des VG angeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss des LBM ist damit aufgehoben