Untersuchungen des Kreises in 2014: Leinpfadvariante sei nicht genehmigungsfähig

Post date: Feb 21, 2015 2:01:08 PM

Der Kreis hatte im Jahr 2014 Untersuchungen in Auftrag gegeben, um die Varianten einer Wegeführung im Tal zu bewerten.

Dabei wurden die Aspekte Naturverträglichkeit, technische Umsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit untersucht. Präferenz der Untersuchungen sollte auf unserer Leinpfadvariante liegen.

Die Gesamtstrecke zwischen Laurenburg und Geilnau wurde in 4 Teilbereiche untergliedert, der kritische Bereiche davon in 2 Teilstücke.

    • Teilstück 1 ist ohne Alternativstrecke der vorhandene weg von Laurenburg bis zur Fischerhütte. Hier gibt es keine Bedenken.
    • Teilstück 2 geht von der Fischerhütte bis zum Übergang des Natuschutzgebietes auf die Engstelle schräg gegenüber des Wasserkraftwerkes. Hier gibt es 2 Alternativen.
    • Teilstück 3 geht von Ende des Natuschutzgebietes bis zu Schleuse Scheidt.Hier lagen 3 Alternativen vor.
    • Teilstück 4 führt von Schleuse Scheidt bis nach Geilnau. Der einzige vorhandenen Weg wird hier vom Wasser- und Schifffahrtsamt bewirtschaftet.

Teilstück 2 hat zwei Varianten:

    • A) An der Fischerhütte hoch in den Wald und am Waldrand entlang bis zum Übergang auf die Engstelle.
    • B) Über den vorhandenen Weg durch das Naturschutzgebiet bis zum Übergang auf die Engstelle.

Variante A bedingt einige kurze aber steile Anstiege und eine gewisse Gefahr durch Steinschläge.

Variante B wäre gut, da sie ohne Steigungen verläuft und keinerlei Gefahren für Radfahrer und Fußgänger bestehen.

Gemäß Umweltverträglichkeitsgutachten wird z.B. der oft erwähnte Falke in diesem Bereich kaum beeinträchtigt. Für ihn sei der Verkehr auf dem Felsen gegenüber erheblich störender. Die Wegeführung durch das Naturschutzgebiet kann durch eine leichte Absenkung des Weges und Bepflanzung mit Sträuchern für die Tierwelt verträglich und sicher gebaut werden. Dieses entspricht komplett den bisherigen Wünschen und Ideen der Bürgerinitiative.

Teilstück 3 hat drei Varianten:

    • A) Über eine Brücke zur anderen Lahnseite, dann auf einem bestehenden Weg Richtung Schleuse und auf der Wiese nachunten über eine zweie Brücke wieder zurück auf die andere Lahnseite.
    • B) Entlang des alten Leinpfades auf einer Lahnseite wie der Weg der Bürgerinitiative.
    • C) Über eine Brücke zur anderen Lahnseite, dann auf einem bestehenden Weg und weiter in der anschließenden Waldhanglage Richtung Schleuse, dort kurz vor der Schleuse über eine zweite Brücke wieder zurück auf die andere Lahnseite.

Variante 3A entspricht der vor einigen Jahren bereits schon beantragten Wegeführung. Laut Umweltverträglichkeitsgutachten, technischer Machbarkeitsstudie sowie Gefährdung durch Steinschlag u.s.w. ist diese Variante machbar und genehmigungsfähig.

Variante 3B, der Weg der Bürgerinitiative, wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da ein Bereich von 280m in der Engstelle als hochprioritäres FFH-Gebiet eingestuft wurde. Solche Gebiete wären nur durch eine EU-Entscheidung aus Brüssel bebaubar, und auch nur, wenn es keinerlei Alternativwege gäbe. Weiterhin ist an vielen Stellen die Gefahr durch Steinschlag. Damit sei diese Variante aus dem Spiel. Welche Kriterien genau zu einer solchen Einstufung dieser 280m geführt haben, liegen aktuell nicht vor und wurden auch auf Nachfragen nicht genau aufgelistet.

Variante 3C führt, ebenso wie 3B, durch empfindlichere FFH-Gebiete, welche jedoch nicht so schützenswert wären wie die Bereiche aus 3B. Im Bereich der Waldhanglage gibt es eine geringe Gefahr von Steinschlag.

Somit bleibt als Ergebnis der Untersuchungen der Weg durch das Naturschutzgebiet und anschließend 2 Brücken als einzige Wegeführung übrig. Das bisherige Hindernis, das Naturschutzgebiet, wurde bei allen Betrachtungen anscheinend nicht als unüberwindbarer Störgrund angesehen. Die weitere Entscheidung soll Anfang März auf einer Kreistagssitzung in Bad Ems fallen.

Aus den Reihen des vielen Besucher der Sitzung kamen in der anschließenden Fragerunde Ideen und Vorschläge, den Weg in der Engstelle mehr ins Wasser zu verlagern, Brücken oder Stege parallel zum Ufer zu verlegen und den Weg schmäler zu machen, da es auch andere Wege mit kurzzeitig enger Breite gibt. Diese Vorschläge wurden von Seiten des Landrates und der anwesenden Fachleute abschlägig beantwortet, da sie auch Gegenstand der durchgeführten Untersuchungen gewesen wären. Eine hochwasserfeste Steg- oder Brückenanlage entlang des Ufers, um aus dem FFH- und Steinschlagbereich zu kommen, wäre aufwändiger und teurer als zwei Brücken quer über die Lahn und aus Sicht des Wasser- und Schifffahrtsamtes nicht möglich.

Fazit:

Momentan wird die Wegeführung der Bürgerinitiative als nicht genehmigungsfähig zur Seite gelegt. Welche Schritte nun dagegen unternommen werden können, muss noch besprochen werden. Der Weg ist nach wie vor in einem guten Zustand und kann den Radfahrern und Wanderern das Leben weiterhin erleichtern.