Berufungsverfahren des LBM am Oberverwaltungsgericht Koblenz

Post date: Apr 5, 2011 12:36:42 PM

Am 07.04.2011 findet um 10:00 Uhr die Verhandlung im Berufungsverfahren des LBM (Landesbetrieb Mobilität).

Hier der Veröffentlichungstext von der Homepage des Gerichts (link zum Original):

Sitzungstag: 07.04.2011

Schaffung eines Radweges entlang der Lahn durch einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • Sitzungssaal: E009 (I)
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr
  • Aktenzeichen: 1 A 11088/10.OVG
    • Beteiligte:
      • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
      • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
      • Rhein-Lahn-Kreis
  • Sachgebiet: Straßenrecht

Im Lahntal verläuft von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein ein insgesamt 245 km langer Fernradweg. Er ist als Flusswanderweg gestaltet, der überwiegend in Ufernähe und ohne gravierende Steigungen entlang der Lahn verläuft. Lediglich in dem Bereich zwischen Geilnau und Laurenburg verläuft der Radweg nicht entlang des Lahnufers, sondern wird über die Fahrbahn der Kreisstraßen K 23 und K 25 durch die Orte Scheidt und Holzappel geführt, wobei ein Höhenunterschied von über 200 m zu bewältigen ist. Der Rhein-Lahn-Kreis beabsichtigt nun, diese verbliebene Lücke zwischen Laurenburg und Geilnau durch den Neubau eines Radweges entlang der Lahn zu schließen.

Auf Antrag des Rhein-Lahn-Kreises als Vorhabenträger erließ der Landesbetrieb Mobilität den hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss am 22. Dezember 2009, mit dem der Plan „für den Bau des Radfernweges Lahntal im Zuge der Kreisstraßen Nr. 23 und 25 (K 23 und K 25) zwischen Laurenburg und Geilnau im Rhein-Lahn-Kreis“ festgestellt wurde.

Die dagegen vom BUND vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobene Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung der Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz ist es nach dem geltenden Landesstraßenrecht nicht zulässig, den Radweg durch einen PIanfeststellungsbeschluss zu planen.

Der Landesbetrieb Mobilität hat dagegen Berufung eingelegt.